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„Bisher galt für außerschulische Jugendarbeit für alle ab 14 Jahren die 2G-Regel – ungeimpfte Jugendliche waren daher ausgeschlossen. Jetzt dürfen minderjährige Schülerinnen und Schüler auch ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis an Angeboten...
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Euch allen wünschen wir noch ein gutes neues Jahr! Und neu bei uns: Wieder Zutritt für ungeimpfte Unter-14-jährige (aber getestet!)! 🙂